Unternehmergesellschaft (UG)
Am 01.11.2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt ist es Unternehmern möglich, eine Unternehmergesellschaft (UG) zu gründen.
Dabei stellt die Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH) eine Unterform der traditionellen GmbH dar. Der bedeutendste Unterschied liegt in der Höhe des Stammkapitals. Während für die GmbH 25.000 Euro Stammkapital aufgebracht werden müssen, kann eine Unternehmergesellschaft mit einem Stammkapital ab einem Euro gegründet werden.
Nach vollständiger Einzahlung des Stammkapitals kann die UG in das Handelsregister eingetragen werden.
Bis zur Erreichung des Stammkapitals einer GmbH ist eine jährliche Rücklage in Höhe von 25% des Gewinns zu bilden. Danach ist eine Umwandlung in die GmbH möglich.
Die Unternehmergesellschaft stellt eine eigene Rechtspersönlichkeit dar. Hierdurch findet eine strikte Trennung zwischen der Privatperson des Gründers und der Gesellschaft statt.
Bei Rechtsgeschäften und im Geschäftsverkehr muss mit dem Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ oder "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" firmiert werden.
concitus nutzt den durch die Rechtsform der UG erhaltenen Spielraum bei der Liquidität, um in Projekte zur Förderung wirtschaftlichen Wachstums zu investieren.
Das Stammkapital der concitus UG (haftungsbeschränkt) wurde durch Beschluss der Gesellschafterversammlung erhöht. Weitere Informationen zur Stammeinlage der concitus UG (haftungsbeschränkt) sind dem Handelsregisterauszug HRG-B. 66007 beim Amtsgericht Köln zu entnehmen.

