Keine digitale Signatur in Rechnungen mehr erforderlich

Mit dem Steuervereinfachungsgesetz vom 1.November 2011 wurde rückwirkend zum 1.Juli 2011 die Notwendigkeit einer elektronischen Signatur in einer digitalen Rechnung entbehrlich.

Digitale Rechnungen im Sinne des Gesetzes sind Rechnungen die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen werden. Dies sind in der Regel Rechnungen per Mail oder Datei.

Die Herkunft der Rechnung, die Lesbarkeit sowie die Unversehrtheit des Inhaltes muss nachwievor sichergestellt werden. Dem ist durch jegliches innerbetriebliches Kontrollverfahren genüge getan welches einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen kann.

Dies ermöglicht Unternehmen insbesondere im E-Commerce Bereich eine Kostenersparnis durch Einsparung von Druckkosten, Briefporto oder den Kosten für die digitale Signatur.

Jedoch Vorsicht! Dennoch gibt es einiges zu beachten. Wir von concitus beraten Sie gerne bei der Systemumstellung.

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